Ein Arztbesuch ist oft mit Stress verbunden: die Parkplatzsuche, lange Wartezeiten, die Aufregung vor einer Diagnose oder die Sorge, wichtige Informationen des Mediziners zu vergessen.
Alltagshelfer Nagel ist an Ihrer Seite, damit Sie oder Ihre Angehörigen diese Termine gelassen wahrnehmen können. Wir bieten mehr als nur eine bloße Fahrtmöglichkeit – wir bieten Sicherheit, ein offenes Ohr und professionelle Unterstützung.
Warum eine professionelle Begleitung sinnvoll ist
Oft wohnen Angehörige zu weit weg oder sind beruflich stark eingebunden. In anderen Fällen möchte man schlicht niemanden aus der Familie zur Last fallen. Unsere Begleitung schließt diese Lücke und sorgt für einen reibungslosen Ablauf.
Unsere Leistungen im Überblick:
- Pünktliche Abholung: Wir holen Sie direkt an der Haustür ab und begleiten Sie zum Termin.
- Unterstützung vor Ort: Wir helfen bei der Anmeldung, finden das richtige Behandlungszimmer und leisten während der Wartezeit Gesellschaft.
- Vier-Ohren-Prinzip: Auf Wunsch begleiten wir Sie mit ins Sprechzimmer. Wir hören aufmerksam zu und helfen dabei, dass keine wichtigen Fragen ungeklärt bleiben.
- Dokumentation: Wir notieren uns die wichtigsten Anweisungen des Arztes oder die nächsten Termine, damit nichts in Vergessenheit gerät.
- Sicherer Rückweg: Wir bringen Sie wohlbehalten wieder nach Hause und sorgen dafür, dass Sie sich nach dem Termin in Ihren eigenen vier Wänden wieder zurechtfinden.
- Apothekengänge: Falls ein neues Rezept ausgestellt wurde, holen wir die Medikamente gerne direkt im Anschluss für Sie ab.
Entlastung für die ganze Familie
Für Angehörige ist das Wissen, dass ein geliebter Mensch in guten Händen ist, eine enorme Erleichterung. Wir fungieren als Bindeglied zwischen Patient, Arzt und Familie.
„Es gibt ein gutes Gefühl zu wissen, dass mein Vater nicht alleine im Wartezimmer sitzt und nach dem Gespräch genau weiß, welche Medikamente er wie einnehmen soll.“
Wer trägt die Kosten?
Wussten Sie, dass unsere Leistungen oft über die Pflegekasse abgerechnet werden können? Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der sogenannte Entlastungsbetrag (nach § 45b SGB XI) zur Verfügung. Gerne beraten wir Sie unverbindlich dazu, wie Sie unsere Hilfe in Anspruch nehmen können, ohne dass Ihnen private Kosten entstehen.

